Update 08.03.2021: Das Wort zum Montag
Liebe Tennisfreunde,
erwartungsgemäß hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) mit Gültigkeit ab Montag, 08.03.2020 geändert:
Link: Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 07.03.2021
Link: Die Corona-Regeln auf einen Blick (gültig ab 8. März 2021) (PDF)
Eindeutig zweideutig
Wir möchten an dieser Stelle die Formulierung des Württembergischen Tennis-Bund e.V. an Sie weitergeben:
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- Gem. § 1c Absatz 1 Satz 3 der ab 08. März 2021 gültigen Fassung der CoronaVO ist der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten abweichend von Satz 2 Nummer 4 für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 zulässig. § 9 Absatz 1 CoronaVO führt aus, dass Ansammlungen (1) mit Angehörigen des eigenen Haushaltes und (2) von Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen gestattet sind. [...]
- Wir gehen daher aktuell davon aus, dass Tennishallen ab dem 08. März 2021 unter den genannten Bedingungen geöffnet werden dürfen.
Für uns ist derzeit unerklärlich, warum das Land Baden-Württemberg im Dokument „Übersicht geschlossener und offener Einrichtungen bzw. Aktivitäten“ (Stand: 07.03.2021, 16.17 Uhr) aufführt, dass Tennishallen nur für den Spitzen- und Profisport geöffnet werden dürfen. Dies widerspricht den Bestimmungen des § 1c Absatz 1 Satz 3 CoronaVO. [...][Fehler der Landesregierung wurde behoben] - Aufgrund der bisherigen Auslegung der Definition „Sportanlage“ und „Sportstätte“ gehen wir aktuell davon aus, dass die komplette Tennishalle und nicht der einzelne Platz als „Sportstätte“ angesehen wird. Sobald wir hier eine Information seitens des Verordnungsgebers erhalten haben, werden wir berichten.
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Fazit
Ab 08.03.2021 dürfen zeitgleich insgesamt max. fünf Personen aus max. zwei Haushalten in der Tennishalle Ludwigsburg spielen (Kinder der beiden Haushalte bis einschl. 14 Jahre zählen nicht mit). Hierfür haben wir die Freigabe der Stadt Ludwigsburg erhalten, so lange die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis den Wert von 100 nicht übersteigt.
Rechenbeispiele: Die Tennishalle ist bspw. voll belegt, wenn...
- … 2 Personen aus versch. Haushalten ein Einzel auf einem Platz spielen (2 P., 2 Haush., 1 Pl.)
- … 2 (Ehe-)Paare ein Doppel auf einem Platz spielen (4 P., 2 Haush., 1 Pl.)
- … 2 (Ehe-)Paare zwei Einzel auf zwei Plätzen spielen (4 P., 2 Haush., 2 Pl.)
- … 2 (Ehe-)Paare mit jeweils zwei Kindern bis 14 Jahre zwei Doppel auf zwei Plätzen spielen (4 P., 4 K., 2 Haush., 2 Pl.)
- … 2 (Ehe-)Paare mit jeweils zwei Kindern bis 14 Jahre vier Einzel auf vier Plätzen spielen (4 P., 4 K., 2 Haush., 4 Pl.)
Für die korrekte Auslastung der Tennishalle benötigen wir daher genaue Auskunft über die teilnehmenden Spieler.
Unser Hygienekonzept
Generell gilt unser erweitertes Hygienekonzept:
- Personen mit Krankheitssymptomen ist das Betreten der Tennishalle nicht gestattet.
- In geschlossenen Räumlichkeiten (vor/nach dem Spiel) ist durchgehend eine medizinische bzw. FFP2-Mund-Nasen-Maske zu tragen.
- Spielen ist zulässig mit Angehörigen des eigenen Haushaltes und von Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen (Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit)
- Personen, die nicht der zulässigen Anzahl einer Spielgruppe angehören, haben keinen Zutritt zur Tennishalle.
- Alle Spielgruppen müssen vor Ort unser Datenerhebungs-Formular zur Kontaktverfolgung (Download) ausfüllen, oder (zu Hause auf dem Computer ausgefüllt zur Reduzierung der Aufenthaltszeit im Bistrobereich) ausgedruckt mitbringen.
- Auf die durchgehende Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m ist zu achten.
- Bitte nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsspender.
- Duschen und Umkleiden bleiben weiterhin geschlossen.
- Unser Bistrobereich und unsere Bar bleiben weiterhin geschlossen.
- Mit dem Betreten der Tennishalle erklären Sie sich mit den Regelungen dieses Hygienekonzepts einverstanden.
Wir sind bereit für „luca“
Ganz unabhängig davon, wann das Gesundheitsamt Ludwigsburg sich dazu durchringen kann, die Datenschutz-konforme App „luca“ zur einfachen Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter einzusetzen - wir sind bereit und erlauben schon ab morgen parallel den komfortablen Check-In per ausgehängtem QR-Code mit „luca“! Zusätzlicher Schutz, auch wenn es derzeit die unbefriedigende Zettelwirtschaft noch nicht ersetzen darf. Weitere Informationen über „luca“ und die Links zum Download für jedes Smartphone unter luca-app.de! Jetzt downloaden!
Wir freuen uns riesig auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs! Ab dem 08.03.2021 nehmen wir gerne wieder Platzreservierungen an! Bleiben Sie gesund,
Herzliche Grüße aus Ludwigsburg,
Ihr Team der Tennishalle Ludwigsburg
Bisherige Newsletter
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- 07.03.2021 19:01: Update 08.03.2021: Das Wort zum Montag
- 16.12.2020 00:43: Update 16.12.2020: Jedem Ende wohnt ein Anfang inne (Nachtrag)
- 15.12.2020 20:33: Update 15.12.2020: Jedem Ende wohnt ein Anfang inne
- 30.11.2020 10:13: Update 30.11.2020: Advent, Advent, ein Platzlicht brennt!
- 03.11.2020 13:58: 2. Update 3.11.2020: Einstellung des Spielbetriebs
- 03.11.2020 10:14: 1. Update 3.11.2020: Die Definition einer „Sportstätte“
- 02.11.2020 14:33: Update 2.11.2020: Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie
- 01.11.2020 13:42: Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie
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